6. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
6.1. Der Kunde hat den Kaufpreis spesenfrei und ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen. Die Einhaltung allfälliger devisenrechtlicher Vorschriften bleibt vorbehalten. Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen den Verkäufer ist nicht zulässig. (siehe Fußnote 12)
6.2. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmitteln wählen: Nachnahme, Banküberweisung, Kreditkarte.
6.3. Im Fall des Verzugs mit auch nur einem Teil des Kaufpreises sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu leisten. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.4. Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen wie Mahnspesen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden. Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Mahnung besteht nicht.
6.5. allfällige Berücksichtigung der nach ihrem Art 6 Abs. 1 bis 8. August 2002 in innerstaatliches Recht umzusetzenden, in Österreich noch nicht umgesetzten \\\"Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr\\\", ABlEG 2000 L 200, 35